Förderungen für die Dekarbonisierung von Gebäuden in Österreich werden vom Bund über die Kommunalkredit Public Consulting und von den Bundesländern angeboten. Förderungsvoraussetzungen, Förderungshöhen und Förderungsinstrumente sind je nach Förderungsgeber und Förderungsprogramm unterschiedlich definiert.
Üblicherweise unterscheiden die Förderungsprogramme zwischen Maßnahmen zur thermischen Sanierung und Maßnahmen zur Umstellung auf zentralisierte Heizungssysteme aus erneuerbaren Energiequellen. Da je nach Ausgestaltung der seriellen Sanierung die seriell hergestellten und aufgebrachten Fassadenelemente sowohl die thermische Sanierung als auch wesentliche Komponenten und Elemente der Errichtung eines zentralisierten Heiz- und Kühlungssystems aus erneuerbaren Energiequellen umfassen, kann es bei einzelnen Förderungen, die auf die Errichtungskosten von Maßnahmen abstellen, zu Abgrenzungs- und Zurechnungsfragen kommen. Davon abgesehen ist aber davon auszugehen, dass Bundes-Förderungen und Bundesländerförderungen zur Verfügung stehen, die für serielle Sanierungen genützt werden können. Anders als in anderen europäischen Ländern gibt es aber (noch) keine speziell auf die Förderung serieller Verfahren ausgerichtete Förderprogramme.
In der Folge werden relevante Links zu Bundes- und Landesförderungen aufgelistet (Stand Juni 2025):
Fördermittel des Bundes:
Im Bereich der Wärmeversorgung stehen derzeit Bundesmittel nur für die Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung zur Verfügung, (https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/wkv)
Förderprogramme der Länder :